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EU-Klage: Zu viel Nitrat

EU-Kommission verklagt Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof

EU-Klage: Zu viel Nitrat
Gülle
Gülle-Ausbringung auf einem Feld – Hauptquelle von zu viel Nitrat im Grundwasser. (Foto: Gina Sanders/Fotolia)
Von wegen Vorbild in Umweltfragen: Die EU-Kommission hat Deutschland wegen Verstoßes gegen die Nitrat-Richtlinie vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt. Bei einer Verurteilung droht eine Milliarden-Strafe und möglicherweise ein Landwirtschaftsverbot auf besonders belasteten Flächen.

Nitrat wird vor allem in der intensiven Landwirtschaft erzeugt: Bei der Massenhaltung von Schweinen, Rindern und Hühnern fallen Millionen Tonnen an Gülle und Mist an, die reaktive Stickstoffverbindungen enthalten. Wird die Gülle auf Äcker und Wiesen ausgebracht, sickert nitrathaltige Flüssigkeit in den Boden und verursacht erhöhte Nitratwerte im Grundwasser und in Seen und Flüssen. Nitrat jedoch gilt in zu hohen Mengen als gesundheitsschädlich, vor allem für Schwangere und Säuglinge.

Unter anderem deshalb gelten in Deutschland seit Mitte der 1990er Jahre strenge Nitrat-Grenzwerte für das Grundwasser – eigentlich. Doch diese werden seit Jahren in vielen Regionen überschritten, darunter vor allem in den Gebieten, in denen die Bauern wegen Massentierhaltung viel Mist und Gülle ausbringen. Erst vor kurzem ergaben Messungen der Gewässergüte unter anderem für die Flüsse Weser und Ems zu hohe Nitratwerte. Auch Grundwasserbrunnen in vielen Regionen fördern schon seit Jahren Wasser mit zu hohen Nitratwerten. Unternommen wurde bisher jedoch nicht viel.

1.500 Seiten Klageschrift

Das rächt sich jetzt: Die EU-Kommission lässt sich nicht länger hinhalten und hat nun die Klage wegen Überschreitung der Nitrat-Richtlinie eingereicht. Die über 1.500 Seiten lange Klageschrift ist in der Sache und im Ton ungewöhnlich scharf. Spätestens 2012, so die Ankläger, hätten Bund und Länder die Vorschriften zum Schutz der Gewässer vor zu viel Nitrat aus der Landwirtschaft verschärfen müssen.

Die Klageschrift führt zahlreiche Beispiele an, die den mangelhaften Schutz der Gewässer vor Nitrat in Deutschland belegen sollen. Nicht selten, so die Autoren, habe die Bundesrepublik international geltende Bestimmungen verletzt, großzügige Ausnahmen gewährt und wissenschaftliche Erkenntnisse ignoriert. Unter anderem kritisiert Brüssel, dass in Deutschland nach wie vor erheblich mehr Dünger auf die Äcker aufgebracht werden dürfe, als die Pflanzen überhaupt aufnehmen können.

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Die Wasserqualität habe sich dadurch über Jahre hinweg nicht verbessert, sondern tendenziell sogar verschlechtert. Die entsprechende EU-Richtlinie schreibt jedoch zwingend vor, dass die betroffenen Staaten in diesem Fall ihre Maßnahmen verschärfen müssen. Ein weiterer Kritikpunkt sind die Sperrzeiten, in denen das Ausbringen von Gülle verboten ist. In Deutschland betragen sie derzeit nur maximal drei Monate. Stand der Wissenschaft, so die Kommission, seien jedoch fünf bis sieben Monate Düngepause.

Reform: Zu spät und zu wenig

Verärgert ist die EU-Kommission auch darüber, dass sie von der deutschen Regierung immer wieder mit dem Verweis auf eine Reform der geltenden Dünge-Vorschriften hingehalten wurde. Die seit 2013 mehrfach angekündigte Novelle der Düngeverordnung ist bis heute nicht verabschiedet – das Landwirtschaftsministerium blockierte. Erst Mitte Oktober 2016 einigte sich die Koalition nach langem Ringen auf eine Reform – zu spät für die EU.

„Die Klage bezieht sich ja auf die alte Düngeverordnung. Und erst mit Vorlage der neuen Dünge-Verordnung und der Novelle des Düngegesetzes können letztendlich die Kommission und der EuGH prüfen, ob den Vorgaben der Nitratrichtlinie genüge getan ist oder nicht“, erklärt der agrarpolitische Sprecher der SPD im Bundestag, Wilhelm Priesmeier. „Ich befürchte, dass die jetzt vorliegende Novelle des Düngegesetzes und auch der Düngeverordnung nicht ausreichend sein wird.“

Es könnte teuer werden

Sollte die Klage der EU-Kommission erfolgreich sein, droht der Bundesrepublik eine Strafe in Millionen-, möglicherweise auch in Milliarden-Höhe. Frankreich wurde bereits wegen Verstoßes gegen die Nitratrichtlinie verurteilt. Paris verhandelt derzeit mit der EU-Kommission über die Konsequenzen aus dem Urteil. Im Gespräch ist unter anderem eine Geldstrafe zwischen einer und drei Milliarden Euro.

Eine ähnliche Summe könnte auch auf Deutschland zukommen. Darüber hinaus, so befürchtet Priesmeier, könnten EU-Kommission und EuGH das neue Düngerecht „wieder kassieren“, weil es nicht ausreicht. Im Extremfall könnte der Europäische Gerichtshof die Landwirtschaft in besonders belasteten Gebieten sogar ganz verbieten.

Quelle: WDR

© natur.de – Nadja Podbregar
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