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Ein Schlüssel-Urteil für den Gewässerschutz

Streitfall Weser-Vertiefung

Ein Schlüssel-Urteil für den Gewässerschutz
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Die Weser soll mehr Tiefgang bieten - doch zu welchem Preis? (Foto: Ophie/fotolia.com)
Baumaßnahmen an Gewässern dürfen deren Zustand nicht verschlechtern – so urteilte der Europäische Gerichtshofs nun im Streit um die geplante Vertiefung der Weser. „Ein bedeutender Tag für den Schutz der Flüsse in Europa“, jubeln die Kritiker des Ausbaus.

„Das höchste europäische Gericht steht nun hinter uns, wenn wir naturnahe Flüsse statt Kanalisierungen fordern, die Sicherung einer hohen Wasserqualität, des Fischreichtums und die Wiederherstellung von Flussauen“, sagt Hubert Weiger, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Das Urteil sei nun nicht nur für die Weser und Elbe ein Segen, sondern auch für andere europäische Fließgewässer, denen Baumaßnahmen drohen.

Darf Natur der Schifffahrt geopfert werden?

Der BUND hatte mit Unterstützung des NABU und des WWF vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen die von der zuständigen Bundesbehörde erteilte Genehmigung für die Vertiefung verschiedener Teile des Flusses Weser im Norden Deutschlands geklagt. Der Ausbau soll größeren Containerschiffen die Durchfahrt zu den Häfen von Bremerhaven, Brake und Bremen ermöglichen und damit deren Konkurrenzfähigkeit sichern.

Doch ökologische Risiken drohen: Strömungsgeschwindigkeiten sowohl bei Ebbe als auch bei Flut könnten zunehmen, die Tidehochwasserstände würden höher und die Tideniedrigwasserstände niedriger. Auch der Salzgehalt in Teilen der Unterweser würden zunehmen. Letztlich bedroht das Projekt damit die natürlichen Ökosysteme und Tierbestände.

Der Umweltverband hatte sich bei seiner Klage auf die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL, aus dem Jahr 2000) berufen, die ein ausdrückliches „Verbesserungsgebot“ für sämtliche Gewässer in Europa umfasst. Da das Bundesverwaltungsgericht Zweifel hatte, ob die Wasserrahmenrichtlinie für das Genehmigungsverfahren dieses konkreten Vorhabens gilt oder ob sie sich darauf beschränkt, bloße Zielvorgaben für die Bewirtschaftungsplanung aufzustellen, hat es sich an den EU-Gerichtshof (EuGH) gewandt.

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Gericht verweist auf Verschlechterungsverbot

Der EuGH bestätigte nun, dass es sich bei der EU-Wasserrahmenrichtlinie nicht nur um eine programmatische Verpflichtung handelt, sondern dass sie auch für konkrete Vorhaben gelte. Das Endziel sei, durch eine konzertierte Aktion bis Ende 2015 einen „guten Zustand“ aller Oberflächengewässer der Union zu erreichen.

Dies umfasst für die Mitgliedstaaten zwei Verpflichtungen, urteilt das Gericht: Eine Verschlechterung des Zustands aller Oberflächenwasserkörper muss verhindert werden (Verschlechterungsverbot). Ziel ist es, die Gewässer zu schützen, zu verbessern und zu sanieren (Verbesserungspflicht).

Der Ball liegt damit nun wieder beim Bundesverwaltungsgericht. Der BUND hofft nun, dass aufbauend auf dem EuGH-Votum die Vertiefungspläne an der Weser gestoppt werden und damit die Hürden bei den Anforderungen für Ausbauten höher werden. „Wer nach diesem EuGH-Urteil weiter rücksichtslos in Europa Flüsse verbaut und Flussauen schädigt, ist für künftige Strafzahlungen und die Verschwendung von Steuergeldern verantwortlich“, so Weiger.

Folgen für die Elb-Vertiefung?

Dem Urteil kommt besonders eine Signalwirkung im Hinblick auf die geplante Elb-Vertiefung zu. Aufgegeben werden müssten nach Ansicht des BUND-Vorsitzenden auch sämtliche Planungen für Staustufen an der unteren Donau in Rumänien und Bulgarien, am tschechischen Abschnitt der Elbe sowie für den Bau von Buhnen an der Oder. Auf den Prüfstand gehörten außerdem alle Staudammprojekte in Kroatien und Portugal.

Quellen: BUND , Gerichtshof der Europäischen Union

© natur.de – Martin Vieweg
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