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Elektrogeräte: Problemfall Rückgabe

Testbesuche decken jede Menge Verstöße bei Händlern auf

Elektrogeräte: Problemfall Rückgabe
Elektroschrott
Wohin mit dem ELektroschrott? (Foto: DUH)
Vor einem Jahr sollte ein neues Gesetz die Rückgabe von alten Elektrogeräten einfacher machen. Doch bundesweite Testbesuche bei Händlern decken nun auf, dass viele Unternehmen die Vorgaben nicht umsetzen. Kunden werden eher abgeschreckt als ermutigt, ihre Geräte abzugeben.

Eigentlich sind die Regeln klar: Seit dem 24.Juli 2016 können Verbraucher alte Elektrogeräte kostenlos bei Händlern zurückgeben – und zwar auch dann, wenn sie diese Geräte anderswo gekauft haben. Voraussetzung ist, dass diese Händler Elektrogeräte auf einer Fläche von mindestens 400 Quadratmetern verkaufen – bei Onlinehändlern gilt die Versand- und Lagerfläche. Außerdem sind Unternehmen verpflichtet, ihre Kunden über diese Rücknahmemöglichkeit aufzuklären.

Aber wie steht es mit der Umsetzung dieser Vorgaben? Das haben nun, knapp ein Jahr nach Einführung der Neuregelung, Tester der Deutschen Umwelthilfe (DUH) untersucht. Dafür führten sie bundesweite Testbesuche in Elektrofachmärkten, Warenhäusern, Möbelhäusern und Baumärkten durch. Bei diesen prüften sie, ob und wie die Aufklärung über die Elektrogeräte-Rücknahme stattfand und ob die Geräte zurückgenommen wurden.

Rücknahme verweigert

Das Ergebnis fiel eher mau aus: Die Tester fanden zahlreiche Gesetzesverstöße gegen die Rücknahmepflicht von Elektroaltgeräten und eine mangelhafte Umsetzung gesetzlicher Informationspflichten. Bei insgesamt neun von 25 untersuchten Händlern konnten Elektrokleingeräte nicht oder nur nach mehrmaliger Nachfrage „ausnahmsweise“ abgegeben werden. Besonders schlecht schnitten Galeria Kaufhof, Sconto, Conrad Electronic und Obi ab. Sehr gut dagegen Globus Baumarkt, Medimax und Hellweg.

So hieß es bei Galeria Kaufhof, dass eine Rückgabe nur möglich sei, wenn auch ein Neugerät gekauft wird. Bei Sconto wollte das Verkaufspersonal nur Gerätearten zurücknehmen, die auch zum Angebot von Sconto gehören. Dabei ist die Abgabe von Kleingeräten unter 25 Zentimetern nicht an den Neukauf eines Gerätes oder das Produktsortiment im Laden gebunden.

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„Es kann nicht sein, dass große Handelsunternehmen die Rücknahme von alten Elektrogeräten verweigern. Es gibt keine nachvollziehbaren Gründe für ein Fehlverhalten“, kritisiert Thomas Fischer von der DUH. „Zudem ist es an Dreistigkeit kaum zu überbieten, dass Handelsverbände die Rücknahmeverpflichtung von Elektroaltgeräten mit dem Hinweis auf die geringen Sammelmengen, für überflüssig halten, während sie den Kunden eine Abgabe verweigern und so schwer wie möglich machen.“

Kaum Information für die Kunden

Auch die Aufklärung der Kunden fand in vielen Läden kaum oder gar nicht statt: Bei Conrad Electronic, Bauhaus oder Galeria Kaufhof waren keine schriftlichen Informationen auffindbar. Beim B1 Discount Baumarkt war die Rücknahme erst möglich, nachdem das Personal durch den Testbesucher auf das vorhandene Hinweisschild aufmerksam gemacht wurde.

„Viele Verbraucher wissen bis heute nicht, unter welchen Voraussetzungen und bei welchen Händlern sie ausgediente Elektroaltgeräte überhaupt abgeben können. Noch immer hält sich ein Großteil der Händler nicht an gesetzliche Informationspflichten. Bei rund der Hälfte der getesteten Händler fehlten Hinweisschilder oder die Mitarbeiter waren nicht geschult. Ohne solche Informationen werden Verbraucher aber keine Elektrogeräte in Bau- und Elektromärkten abgeben“, kritisiert die stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.

Klägliche Bilanz

Unter diesen Bedingungen ist es kein Wunder, dass die Bilanz beim Recycling von Elektrogeräten bisher kläglich schlecht ausfällt: In Deutschland werden jährlich etwa 1,7 Millionen Tonnen Elektrogeräte verkauft, jedoch nur etwa 40 Prozent davon ordnungsgemäß gesammelt und der Wiederverwendung oder dem Recycling zugeführt. Die gesetzliche Sammelquote für Elektroaltgeräte von 45 Prozent wird damit für das Jahr 2016 wohl nicht erreicht.

Gründe für die geringen Sammelmengen von Elektroaltgeräten sind auch bestehende Lücken im Gesetz: „Es ist absurd: Discounter wie Lidl und Aldi, die Elektrogeräte massenhaft als Aktionsware verkaufen, werden von der Rücknahmepflicht ausgenommen. Deshalb muss der Gesetzgeber nachbessern und die Rücknahme von Kleingeräten bei allen Händlern mit einer Gesamtverkaufsfläche von 100 Quadratmetern verpflichtend machen“, fordert Fischer.

Der Onlinehandel profitiert zudem davon, dass Kunden meist keine Lust haben, Ein altes Gerät erst aufwändig einzupacken und zu verschicken. „Das schreckt viele Verbraucher ab und genau darauf spekuliert der Onlinehandel“, sagt Fischer. „Zudem eignen sich zum Beispiel ausgediente Energiesparlampen oder beschädigte Hochenergieakkus nicht für den Paketversand. Deshalb müssen sich Onlinehändler am Aufbau und der Unterhaltung von stationären Sammelstellen beteiligen.“ Insgesamt müsse daher dringend nachgebessert werden, so die Forderung der Deutschen Umwelthilfe.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe

© natur.de – Nadja Podbregar
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