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Energiesparlampen vor Gericht

Verbraucherschutz

Energiesparlampen vor Gericht
Energiesparlampen
Energiesparlampen - gut für die Umwelt, wenn die Quecksilberwerte stimmen (Foto: fotolia.de)
Eigentlich ein absurdes Szenario: Ein Unternehmen stellt Energiesparlampen her, die deutlich mehr Quecksilber enthalten als in Europa erlaubt. Das Unternehmen gibt dies zu – weigert sich aber, die Lampen vom Markt zu nehmen. Und der Staat? Tut nichts. Die Deutsche Umwelthilfe hat geklagt und jetzt in zweiter Instanz gewonnen.

Energiesparlampen sind inzwischen bei uns fast flächendeckend im Einsatz. Sie sparen gegenüber den herkömmlichen Glühlampen Strom, weil sie bei gleicher Wattzahl mehr Licht produzieren. Und langlebiger als die alten Glühlampen sollen sie auch sein – alles prima also, könnte man meinen. Doch es gibt einen Haken: Die Energiesparlampen enthalten Quecksilber, das gemeinsam mit einem Edelgas für das Leuchten sorgt. Fällt eine Lampe hin und geht zu Bruch, wird das giftige Schwermetall frei. Ähnliches kann bei nicht sachgerechter Entsorgung passieren.

Grenzwerte – und ein klarer Verstoß

Genau deshalb gibt es europäische Grenzwerte, nach denen der Quecksilbergehalt 2,5 Milligramm pro Lampe nicht überschreiten darf, bis zum 31. Dezember 2012 galt noch der etwas höhere Wert von 3,5 Milligramm pro Lampe. Damit ist eigentlich klar, dass Lampen mit mehr Quecksilber in der EU nicht verkauft werden dürfen. Doch ganz so einfach funktioniert der Verbraucherschutz offenbar doch nicht, wie der Fall Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen die Pearl GmbH nun zeigt.

Das Ganze begann, als die DUH mehrere Energiesparlampen dieses Herstellers durch ein akkreditiertes Analyselabor untersuchen ließ. Das Labor stellte deutliche Überschreitungen des gesetzlich erlaubten Grenzwerts für Quecksilber fest. Darauf hingewiesen, gab nun auch Pearl Messungen in Auftrag – die die Grenzwert-Überschreitungen bestätigten. Doch statt nun die betroffenen Lampen vom Markt zu nehmen, weigerte sich der Lampenhersteller.

Die Anklage

Um den weiteren Verkauf der Leuchten mit zu hohem Schwermetallgehalt zu verhindern, ging die DUH vor Gericht. Sie klagte vor dem Landgericht Freiburg wegen Verstoßes gegen das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) – und bekam Recht. Kein Wunder, bestätigt das Urteil doch eigentlich nur das Selbstverständliche: Die Quecksilbergrenzwerte sind bei jeder verkauften Energiesparlampe einzuhalten. Doch Pearl blieb uneinsichtig und ging in die Berufung.

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Jetzt hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in zweiter Instanz entschieden und erneut den Gesetzesverstoß bestätigt. Demnach muss der Hersteller es nun unterlassen, die beanstandeten Lampen außer Verkehr zu bringen. Bleibt abzuwarten, ob dieser dem Urteil nachkommt. Denn noch hat Pearl die Möglichkeit, einen Antrag auf Zulassung der Revision zu stellen.

Kein gutes Zeugnis für den Verbraucherschutz

„Dass die Pearl GmbH trotz ihres eigenen Gutachtens, das eine Grenzwertüberschreitung bestätigte, erst gerichtlich dazu gezwungen werden musste, die geltenden Gesetze einzuhalten, zeigt mit welcher Dreistigkeit die Gesundheit von Verbrauchern riskiert wird“, kommentierte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Seiner Ansicht nach ist es daher dringend nötig, dass die Bundesländer eine funktionierende staatliche Kontrolle zur Einhaltung von Grenzwerten aufbauen. Denn bisher scheint ein Verstoß gegen die Richtlinien und Gesetze wenig Folgen zu haben.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe

© natur.de – Nadja Podbregar
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