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Erfolg für Nashörner, Graupapageien und Reptilien

Neue Beschlüsse der Welt-Artenschutzkonferenz

Erfolg für Nashörner, Graupapageien und Reptilien
Graupapagei
Der Handel mit wildgefangenen Graupapagieen ist künftig weltweit verboten. (Foto: DirkR / Fotolia)
Neues von der Welt-Artenschutz-Konferenz in Johannesburg: Für wildgefangene Graupapageien gilt künftig ein internationales Handelsverbot, ebenso für 55 Reptilienarten. Entwarnung gibt es für Nashörner: Das Handelsverbot für Nashorn-Horn bleibt bestehen. Ein Komplettschutz für alle Elefanten scheiterte jedoch – unter anderem an der EU.

Keine Geschäfte mit Nashorn

Aufatmen können die Nashörner in Südafrika und Swasiland. Denn das Königreich Swasiland ist mit seinem Antrag gescheitert, erstmals seit 1977 den Handel mit Nashorn-Horn wieder zu erlauben. Swasiland wollte das Handelsverbot für die lediglich 73 Nashörner des Landes aufgehoben haben, um Horn, das von Wilderen stammt oder lebenden Tieren entfernt wurde, verkaufen zu können.

Obwohl alle Nashörner weltweit unter dem strengsten Schutz des Washingtoner Artenschutzabkommens stehen, dezimiert die Wilderei die Zahl der Nashörner in Afrika weiterhin. Seit 2008 wurden in Afrika 6.000 Nashörner gewildert – meist Breitmaulnashörner, von denen es noch etwa 20.000 Exemplare gibt. Doch auch die vom Aussterben bedrohten Spitzmaulnashörner sind betroffen. 85 Prozent der Nashörner wurden in Swasilands Nachbarland Südafrika gewildert, insbesondere im Krüger-Nationalpark.

Illegal gehandeltes Rhino-Horn erzielt Höchstpreise in Fernost, wo es als Statussymbol gilt und in der Traditionellen Medizin als Wundermittel gegen Fieber und Leberprobleme eingesetzt wird. Mit Schwarzmarktpreisen von bis zu 60.000 US-Dollar pro Kilo ist das Horn von Nashörnern mehr wert als Gold. „Wir sind erleichtert, dass die Staatengemeinschaft das Handelsverbot für Nashorn aufrecht erhalten hat“, sagt Daniela Freyer von Pro Wildlife. „Die Wilderei für den Handel als Statussymbole und Wunderheilmittel bedroht die letzten Nashörner. Nur mit einem dauerhaften Handelsverbot haben sie eine Chance, zu überleben“.

Handelsverbot für Graupapageien

Einen Erfolg gab es auch für die Graupapageien: Die Delegierten der CITES-Artenschutzkonferenz in Johannesburg haben am Sonntag ein internationales Handelsverbot für wildgefangene Graupapageien beschlossen. Bisher werden Graupapageien für den Heimtiermarkt zu Tausenden aus der Wildnis gefangen und sowohl illegal als auch legal in die USA, nach Europa und in arabische Länder exportiert. Seit 1975 wurden offiziell über 1,3 Millionen Tiere gefangen und exportiert – die Dunkelziffer ist weit höher.

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Auf der Artenschutzkonferenz hatten deshalb sieben afrikanische Länder, die USA und Europa den höchsten Schutz für den schlauen Papagei gefordert. Grund dafür sind kollabierende Bestände in den Herkunftsländern. In Ghana, wo diese Art einst häufig und weit verbreitet war, sind die Populationen um 90 bis 99 Prozent zurückgegangen. Die jetzige Hochstufung von Graupapagei-Wildfängen auf den Anhang 1 des CITES-Abkommen könnte diesen Schwund eindämmen. Bei der Abstimmung wurde das Handelsverbot in erster Instanz mit einer Zweidrittel-Mehrheit angenommen.

Schutz für 55 Reptilienarten

Die Weltartenschutzkonferenz in Johannesburg beschloss am späten Sonntagabend einen besseren Schutz für 55 Reptilienarten, darunter einige Geckos, alle Zwergchamäleons und fünf Alligator-Baumschleichen-Arten. „Nie zuvor wurden so viele verschiedene Reptilien, die für den europäischen Heimtierhandel geplündert werden, unter Schutz gestellt“, so Sandra Altherr von Pro Wildlife. „Reptilien werden leider wenig beachtet, aber viele von ihnen stehen am Rand der Ausrottung und der Handel mit ihnen muss gestoppt werden. Das Ergebnis hier ist deshalb großartig.“

Das Problem bisher: Europäische Tierschmuggler fingen systematisch seltene, in ihrer Heimat streng geschützte Arten ein, schafften sie illegal außer Landes und verkauften sie in Europa für Rekordpreise – denn hier bei uns war der Verkauf bisher legal. Deshalb hatten die Europäische Union und diverse Herkunftsländer Anträge auf vollständigen Schutz für 55 Reptilienarten eingereicht. Alle diese Anträge wurden am späten Sonntagabend in erster Instanz im Konsens angenommen, so dass die Bestätigung der Entscheidungen im Plenum nur noch eine Formsache ist.

Teilerfolg bei den Elefanten

Für die Elefanten ergab die Artenschutzkonferenz eine gemischte Bilanz: Zwar wurden die Anträge von Namibia und Simbabwe abgelehnt, den Elfenbeinhandel wieder zu erlauben. Allerdings verfehlte auch ein Antrag von 29 afrikanischen Staaten, alle Elefanten unter strengsten Schutz zu stellen, die erforderliche Zweidrittelmehrheit. Immerhin wurde beschlossen, Richtlinien für die Überwachung und Entsorgung von Elfenbein-Lagerbeständen zu entwickeln. Zudem sind zukünftig alle Staaten aufgerufen, ihre nationalen Elfenbeinmärkte zu schließen, die zu illegalem Handel oder Wilderei beitragen.

Zwar gilt derzeit ein Moratorium für den Handel mit Stoßzähnen, allerdings nur befristet. 1997 und 1999 stimmten die CITES-Vertragsstaaten zudem zu, den Schutzstatus von Elefanten in Botswana, Namibia, Simbabwe und Südafrika zu lockern. Sie sind seither nur im Anhang II von CITES aufgeführt, während die übrigen Elefantenbestände dem Handelsverbot des Anhang I unterliegen. Die 29 Staaten der African Elephant Coalition wollten dies ändern und ein dauerhaftes Handelsverbot für alle Elefanten erzielen.

Schuld am Scheitern dieses Schutzvorhabens ist unter anderem die EU. „Die EU hat aus diplomatischer Rücksichtnahme auf eine kleine Minderheit aus drei afrikanischen Staaten gegen einen besseren Elefantenschutz gestimmt“, sagt Freyer. Auch die Bundesregierung hatte sich gegen die Aufnahme aller Elefanten in Anhang I, den höchsten Schutzstatus, ausgesprochen.

Quelle: Pro Wildlife

© natur.de – Nadja Podbregar
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