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Günstigerer Sonnenstrom für Mieter

Bundestag beschließt Förderung für Mieterstromanlagen

Günstigerer Sonnenstrom für Mieter
Solaranlage
Noch sind Solaranlagen auf Mietshäusern selten – aber das könnte sich ändern. (Foto: Simon Kraus/ Fotolia)
Mehr Geld für Solaranlagen auf Mietshäusern: Der Bundestag hat ein Gesetz beschlossen, das Mieterstrommodellen künftig mehr Geld bringt. Wer eine Solaranlage auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses installiert, bekommt künftig einen Zuschuss vom Bund.

Mit Hilfe sogenannter Mieterstrommodelle können auch Mieter in Mehrfamilienhäusern Solarstrom nutzen. Dabei errichtet der Gebäudeeigentümer eine Solaranlage auf dem Dach und verkauft seinen Mietern den Solarstrom. Der Vorteil dabei: Weil der Strom nicht durch das allgemeine Stromnetz geleitet werden muss, entfallen eine Reihe von Kosten. Daher ist dieser Ökostrom im Prinzip sehr günstig – eigentlich.

Förderung vom Staat beschlossen

Das Problem bisher: Für solare Mieterstrommodelle fällt die volle EEG-Umlage in Höhe von aktuell 6,88 Cent pro Kilowattstunde an. „Für Vermieter haben sich Mieterstromprojekte nur in Einzelfällen gerechnet“, erklärt Carsten Tschamber vom Solar Cluster Baden-Württemberg. Denn der Vermieter kann diese Kosten nicht einfach auf den Mieterstrompreis umlegen – sie könnten dann den Solarstrom nicht mehr abnehmen wollen und zu einem günstigeren Anbieter wechseln. „Die Zahl realisierter Projekte blieb daher im niedrigen dreistelligen Bereich, vor allem Vorzeigeprojekte wurden umgesetzt.“

Diese Probleme hat inzwischen auch die Bundesregierung mitbekommen. Sie sieht in Mieterstrommodellen großes Potenzial für die Energiewende und geht von knapp vier Millionen Wohnungen bundesweit aus, die sich für solche Anlagen eignen würden. Das neue, gerade vom Bundestag beschlossene Gesetz soll nun mehr Anreize für die Installation von Mieterstromanlagen schaffen, indem es deren Wirtschaftlichkeit verbessert.

Mehr Geld und grünes Licht für Quartierslösungen

Konkret wurde beschlossen: Neue Mieterstrommodelle erhalten künftig je nach Größe der Anlage einen Zuschuss von 2,8 bis 3,8 Cent pro Kilowattstunde. Durch diesen Zuschuss wird immerhin rund die Hälfte der zu zahlenden EEG-Umlage gedeckt. Um diese Förderung zu erhalten, müssen die Gebäude zu mindestens 40 Prozent aus Wohnungen bestehen. Vermieter von Büro- und Verwaltungsgebäuden bekommen diese Finanzhilfe daher nicht.

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„Für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern lohnt es sich jetzt mehr, ihren Mietern Solarstrom zu verkaufen“, sagt Tschamber. Das Gesetz tritt mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft, voraussichtlich noch im Juli. Interessierte Vermieter sollten sich jedoch beeilen: Die neue Regelung ist auf 500 Megawatt pro Jahr begrenzt.

Und noch etwas ist neu: Der Strom aus Mieterstromanlagen kann jetzt auch an Bewohner in benachbarten Gebäuden geliefert werden, sofern der Strom nicht durch das öffentliche Netz geleitet wird. Quartierslösungen sind damit künftig möglich. Die Änderung hatten unter anderem das Land Baden-Württemberg und die Solarbranche gefordert.

Kostenloser Leitfaden für Interessierte

Hilfe und Informationen rund um Mieterstromprojekte bietet ein neuer Leitfaden, den der Solar Cluster Baden-Württemberg mit mehreren Partnern erstellt hat. Der kostenfrei erhältliche Leitfaden soll bei der Planung helfen und den Aufwand für Anlagen- und Netzbetreiber minimieren. An der Erstellung waren Netzbetreiber, Messstellenbetreiber, Kundenanlagenbetreiber und Dienstleister beteiligt. Thematisiert werden unter anderem verschiedene Stromzählerkonzepte, der Netzanschluss sowie An- und Abmeldungen der Mieter beim Verteilnetzbetreiber.

Solar Cluster Baden-Württemberg e.V.

© natur.de – Nadja Podbregar
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