Eigentlich sollte die 2013 in Kraft getretene EU-Holzhandelsverordnung dafür sorgen, dass in Europa kein illegales Tropenholz mehr auf den Markt gebracht werden kann. Importeure von Rohholz müssen seither umfangreich dokumentieren, woher ihr Holz kommt. Doch bei fertigen Möbeln oder anderen verarbeiteten Holzprodukten sieht es anders aus: Hier klaffen dank einer langen Liste von Ausnahmen zur Verordnung gewaltige Lücken im Regenwaldschutz.
Die Folgen sind absurd: So muss beispielsweise bei einem Holztisch detailliert nachgewiesen werden, woher das Holz stammt, bei einem Stuhl nicht – denn Stühle fallen im Gegensatz zu Tischen nicht unter die Verordnung. Ähnlich absurd sieht es beim Papier aus: Unbedrucktes fällt unter die Verordnung, Bedrucktes nicht. Auch Musikinstrumente, Werkzeuge oder Verpackungen sind von der Verordnung ausgenommen.
Illegales Holz in drei von sechs Proben
Um herauszufinden, ob die Lücken in der Tropenholz-Verordnung auch genutzt werden, haben Tester des NDR-Magazins Panorama Stichproben von Möbeln und Gebrauchsgegenständen aus Holz auf ihre Holzart und Herkunft hin analysieren lassen. Die Holzproben wurden am Thünen-Institut für Holzforschung in Hamburg untersucht, das Bundesforschungsinstitut gilt als weltweit führend in der Bestimmung von Holzarten und deren Herkunft.
Das Ergebnis: Von den sechs gekauften Produkten enthielten drei wahrscheinlich illegal geschlagenes Tropenholz. Unter anderem wurden die Tester in dem Stiel eines Spatens aus einem Restpostenmarkt und in einem Gartenstuhl vom Baumarkt Hornbach fündig. Tina Lutz von der Umweltschutzorganisation Robin Wood wundert dies nicht: Werkzeuge und Sitzmöbel finden sich in der langen Liste der Ausnahmen von der EU-Holzhandelsverordnung. Sie geht daher davon aus, dass mit „sehr hoher Wahrscheinlichkeit“ illegales Tropenholz in derartigen Produkten auftaucht.
Geschützte Art und Pseudo-Eukalyptus
Besonders erschreckend: In dem Spatenstiel aus dem „Jawoll“-Markt steckte neben dem Edelholz Mertas auch Afrormosia, ein seltenes Holz aus den tropischen Regenwäldern in Westafrika. Afrormosia steht auf der Liste der gefährdeten Arten und ist stark vom Aussterben bedroht. Vom Fund dieses seltenen Holzes in einem Werkzeugstiel zeigte sich selbst Gerald Koch vom Thünen-Institut überrascht. Das Management des Restpostenmarkts Jawoll hat sich nach Angaben des NDR bisher nicht zu dem Fund geäußert.
Der Gartenstuhl der Marke „Garden Place“ von Hornbach sollte laut Etikett zu 100 Prozent aus Eukalyptus Globulus bestehen, gerodet in Uruguay. Zudem betont die Baumarktkette, dass sie nur Holzprodukte mit FSC-Siegel vertreibt. Das Zertifikat soll sicherstellen, dass das Holz nur aus Wäldern mit einer „verantwortungsvollen Bewirtschaftung“ stammt.
Doch die Prüfung durch das Thünen-Institut ergab, dass in dem Stuhl auch die Tropenhölzer Keruing und Kapur auftauchen. Diese Hölzer aus Südostasien werden laut Schätzung von Interpol und Weltbank bis zu 90 Prozent illegal geschlagen. „Das ist eindeutig eine Verbrauchertäuschung“, meint Koch. Ob das Holz des Gartenstuhls vielleicht doch zu den zehn Prozent legal geschlagenem Tropenholz gehört und woher es stammt, konnte allerdings auch der FSC auf Nachfrage des NDR nicht klären.
Besserung – hoffentlich – in Sicht
Klar scheint: Die EU-Verordnung schützt nicht vor dem Import illegaler Tropenhölzer in vielen Gebrauchsartikeln und Möbeln. Dank der vielen Ausnahmen dürfen diese Hölzer sogar ganz legal bei uns eingeführt und verkauft werden. Fatal ist dies vor allem weil der illegale Einschlag von Tropenhölzern inzwischen zu einer der größten Bedrohungen für die Regenwälder geworden ist, wie Lutz betont.
Inzwischen scheint man bei der EU aber auch erkannt zu haben, dass das System reichlich Lücken hat. Zurzeit überprüft die EU-Kommission die Holzhandelsverordnung. Es ist allerdings noch offen, ob künftig alle Holzprodukte unter die Verordnung fallen. „Es kann sein, dass wir die Produktliste verlängern, aber sicher ist das noch nicht“, sagt Enrico Brivio, Sprecher des zuständigen EU-Umweltkommissars.
Quelle: NDR Panorama