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Ist die Schweinemast illegal?

Haltungsvorgaben der konventionellen Schweinemast verstoßen gegen das Tierschutzgesetz

Ist die Schweinemast illegal?
Schweine
Schweine in der Mast - meist wenig artgerecht. (Foto: agnormark/Fotolia)
Enge, Dreck, Verletzungen: Nach Ansicht eines Greenpeace-Gutachtens verstoßen die Haltungsrichtlinien von Mastschweinen in Deutschland gegen das Tierschutzgesetz und die Verfassung. Der Deutsche Bauernverband jedoch sieht diese Vorwürfe als juristisch nicht haltbar.

Für Kotelett, Wurst und Co werden in Deutschland jedes Jahr Millionen Schweine gemästet und geschlachtet. Der Großteil von ihnen stammt dabei aus konventioneller Haltung. Das bedeutet, dass die Tiere meist in engen Ställen ohne Einstreu leben, keinen Auslauf haben und kaum Abwechslung. Damit sie sich nicht gegenseitig verletzen, werden den Schweinen meist die Schwänze kupiert und teilweise sogar die Zähne abgeschliffen.

Schon lange steht die konventionelle Schweinemast deshalb in der Kritik. Zwar sollen freiwillige Label wie die „Tierwohl“-Initiative Abhilfe schaffen und die Haltungsbedingungen verbessern. Doch die Praxis sieht noch immer meist anders aus, wie von Greenpeace akquiriertes Bildmaterial aus deutschen Tierställen belegt: Schweine, die zentimetertief in ihrem eigenen Kot stehen, die zum Teil blutige Verletzungen tragen, mit deutlichen Verhaltensstörungen wie Stangenbeißen, Leerkauen oder dem trauernden Hundesitz. Viele Tiere leiden an Klauen- und Gelenkerkrankungen sowie Herz-Kreislauf- und Lungenkrankheiten.

„Verstößt gegen das Tierschutzgesetz“

Dass diese Tierhaltung nicht nur grausam ist, sondern auch klar gegen das deutsche Tierschutzgesetz und sogar die Verfassung verstößt, belegt nun ein juristisches Gutachten im Auftrag der Umweltschutzorganisation Greenpeace. In diesem legen die Rechtsanwälte dar, dass die zurzeit zugelassenen Haltungsbedingungen das im Grundgesetz festgehaltene Staatsziel Tierschutz missachten.

Die Anwälte halten es aus Rechtsgründen für zwingend geboten, die zuständige Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutzV) zu ändern. Denn danach müsse jeder Halter dafür sorgen, dass die Tiere sich artgemäß bewegen können und nicht leiden müssen. Das aber sei in der konventionellen Schweinemast nicht der Fall. „Die in §§ 21-30 TierSchNutztV zugelassene Haltung von Mastschweinen wird der Art und den Bedürfnissen der Schweine nicht gerecht und verstößt damit gegen die in § 2 Nr. 1 TierSchG verankerte Pflicht zu einer angemessenen Ernährung, Pflege und verhaltensgerechten Unterbringung“, heißt es unter anderem im Gutachten.

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In anderen Ländern geht es auch

„Das Bundeslandwirtschaftsministerium muss die Haltungsvorschriften dringend verschärfen und das Leiden in den Ställen beenden“, sagt Stephanie Töwe, Greenpeace-Landwirtschaftsexpertin. „Die Haltung muss den Bedürfnissen der Tiere angepasst werden – nicht die Tiere den Haltungsbedingungen.“ Das dies möglich ist, zeige das Beispiel anderer Länder, beispielsweise Schweden, der Schweiz und Österreich. Dort fordert der Staat deutlich bessere Ausstattungen der Stallanlagen bei Tageslicht, Stallaufteilung, Spiel- und Wühlmaterial, Bodenbeschaffung und Kühlungsmöglichkeiten.

Die freiwillige „Tierwohl“-Label können nach Ansicht der Rechtsexperten eine Änderung der Vorschriften nicht ersetzen: „Die Schaffung freiwilliger ‚Tierwohl-Initiativen‘ entbindet den Verordnungsgeber nicht von seiner Verpflichtung, die Haltungsvorgaben – und zwar verbindlich – zu verschärfen“, sagt Anwältin Davina Bruhn.

Bauernverband widerspricht

Eine gesetzliche Nachbesserung scheitert jedoch bisher am Widerstand von Agrarminister Christian Schmidt. Sein Argument: Mehr Tierwohl verursache zu hohe Kosten und überfordere die Bauern. Außerdem seien die bisherigen Richtlinien ausreichend. Auch der Deutsche Bauernverband erklärt in einer Stellungnahme zum aktuellen Greenpeace-Gutachten: „Die Schweinehaltung unterliegt bereits einem dichten Gesetzes- und Regelungsgefüge sowie einem engmaschigen Kontrollsystem.“ Er hält die juristischen Aussagen im Gutachten daher für wenig belastbar.

Während der Bauernverband damit die bisherige Nutztierhaltungsverordnung für absolut ausreichend und angemessen hält, sehen die Greenpeace-Anwälte in dieser Verordnung einen Widerspruch zum Tierschutzgesetzt und sogar zur Verfassung. Greenpeace fordert daher den Landwirtschaftsminister auf, die unrechtmäßigen Zustände in den Schweinemastställen zu beenden und eine Novelle der Nutztierhaltungsverordnung auf den Weg zu bringen. Ob und wie dieser reagiert, bleibt abzuwarten.

Quellen: Greenpeace, Deutscher Bauernverband

© natur.de – Nadja Podbregar
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