Eigentlich sind die Vorgaben klar: Der Hersteller eines Kühlschranks muss dafür sorgen, dass die in ihm enthaltenen Kühlmittel umweltgerecht entsorgt werden. Denn die Altgeräte enthalten Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW), die in der Atmosphäre die Ozonschicht schädigen und als Treibhausgase wirken. Nach der sogenannte TA Luft müssen mindestens 90 Prozent der FCKW bei der Entsorgung zurückgewonnen werden und dürfen nicht in die Luft entweichen.
Soweit die Theorie. Doch die Praxis sieht in Deutschland offenbar anders aus. Wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mitteilt, kommen die großen Kühlschrankhersteller Bosch, Miele, Bauknecht, Electrolux und Liebherr ihrer Sorgfaltspflicht offenbar nicht nach: Sie überprüfen nicht, ob die von ihnen beauftragten Entsorgungsunternehmen die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Eine solche Überprüfung ist jedoch nach Angaben des Umweltbundesamtes sogar vorgeschrieben: Sie muss jährlich durch unabhängige Gutachter erfolgen.
“Entsorgungspraxis ist die schlechteste in ganz Europa”
“Bosch, Miele oder Liebherr lassen die unseriös arbeitenden und von ihnen beauftragten Recyclingunternehmen seit vielen Jahren wissentlich gewähren”, kritisiert DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Als Folge werden nach Angaben der DUH jährlich hunderttausende FCKW-haltige Kühlgeräte unsachgemäß entsorgt, weil in deutschen Recyclinganlagen nur 63 Prozent der FCKW aus Altkühlschränken wiedergewonnen werden. Der Rest entweicht in die Umwelt. Die entweichenden Klimagase belasten dabei die Atmosphäre so stark wie umgerechnet eine Million Tonnen Kohlendioxid.
“In ihren Nachhaltigkeitsberichten brüsten sich die Kühlgerätehersteller mit dem Umweltengagement ihrer Firmen”, kommentiert DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer. “Mit der Realität hat das wenig zu tun, denn die Entsorgungspraxis in Deutschland gehört zur schlechtesten in ganz Europa.” Die DUH fordert nun von den Herstellern, geeignete Entsorgungsstandards vorzugeben und deren Umsetzung auch zu kontrollieren. Hierfür seien regelmäßige Audits, Dokumentationspflichten und unangekündigte Prüfungen vor Ort zwingend erforderlich.
Quelle: Deutsche Umwelthilfe