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Mit Kettensägen gegen lästige Vögel

Illegale Zerstörungen im Umfeld geplanter Windkraftanlagen

Mit Kettensägen gegen lästige Vögel
Windkraftanlagen müssen bestimmte Mindestabstände zu Greifvögel-Horsten haben – um diesen Hinderungsgrund bei Bauvorhaben zu beseitigen, werden Nistbäume offenbar zunehmend illegal gefällt.

Zwischen den Jahren 2010 bis 2015 gab es 40 Fälle im Umfeld geplanter Windkraftanlagen, bei denen der dringende Verdacht auf illegale Zerstörung von Großvogelhorsten oder gar die Tötung der Vögel besteht. Das ergab eine gemeinsame Recherche des Naturschutzbunds Deutschland (NABU), der Deutschen Wildtier Stiftung und des Komitees gegen den Vogelmord. Zudem ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen. „Das sind Straftaten gegenüber streng geschützten Arten. Darauf stehen bis zu fünf Jahre Gefängnis“, betont Fritz Vahrenholt von der Deutschen Wildtier Stiftung. Die Tierschützer sind sich einig: Auch für Windenergie und Klimaschutz dürfen keine gefährdeten Tiere geopfert werden.

Vogelnester mindern den Wert von Grundstücken

Um eine Gefährdung von Vogelarten auszuschließen, müssen beim Bau von Windkraftanlagen bestimmte Mindestabstände zu den Horsten einhalten werden. Der Mindestabstand beträgt beim seltenen Schreiadler sechs Kilometer, bei Schwarzstorch, Stein- und Seeadler drei Kilometer, bei Arten wie Fischadler, Wanderfalke, Uhu und Weißstorch ein Kilometer, bei Kranich und Baumfalke sind es 500 Meter. Wegen dieser Abstandsregelungen für den Bau von Windenergieanlagen lässt sich der Wert eines Grundstücks mit der Kettensäge natürlich über Nacht enorm steigern: Die Nistbäume der betroffenen Arten werden einfach gefällt – und schon ist der lästige Hinderungsgrund für den lukrativen Bau beseitigt. In anderen Fällen gingen Zerstörer aber auch subtiler vor: Die Horste wurden vorsichtig Zweig für Zweig abgetragen, um keine Spuren zu hinterlassen, berichtet der NABU.

Konsequente Strafverfolgung ist nötig

Die Rechercheergebnisse der Naturschützer zeigen auch einen bedenklichen Trend auf: Wurden vor zwei Jahren bundesweit sechs Fälle registriert, waren es 2014 bereits zehn. Im aktuellen Jahr wurden bisher bereits 19 Zerstörungen von Horsten und Vogel-Tötungen gemeldet, berichtet die Deutsche Wildtier Stiftung. Fast alle Fälle wurden zur Anzeige gebracht. Auch in den kommenden Monaten ist nun weiterhin mit Straftaten zu rechnen, denn Bäume werden meistens im Winterhalbjahr gefällt. „Auch der Ausbau der Windenergie geht ungebremst voran – deshalb ist eine erneute Welle von Horstzerstörungen zu befürchten“, sagt Vahrenholt.

Betroffen sind neben Rotmilan und Schreiadler auch andere windkraftsensible Arten wie Seeadler, Schwarzstorch, Baumfalke und auch Fledermäuse. Die Tierschützer rufen nun dazu auf, die Augen offen zu halten: Wer Zerstörungen feststellt, kann die Deutsche Wildtier Stiftung informieren. Mehr dazu hier. Um in Zukunft Täter besser überführen zu können, erwägt der NABU zudem den vermehrten Einsatz automatischer Kameras an besonders gefährdeten Horststandorten.

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Quellen: NABU , Deutsche Wildtier Stiftung

© natur.de – Martin Vieweg
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