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Vorentscheidung beim Glyphosat

Die Einstufung der EU-Chemikalienbehörde ECHA und die Folgen

Vorentscheidung beim Glyphosat
Glyphosat
Unkrautbekämpfung mit Glyphosat (Foto:  countrypixel / Fotolia)
Ein Rückschlag für den Schutz von Umwelt und Gesundheit: Die EU-Chemikalienbehörde ECHA hat das Herbizid Glyphosat als „nicht krebserregend“ eingestuft – und ebnet damit wahrscheinlich den Weg zu einer weiteren Zulassung des Unkrautvernichtungsmittels in der EU.

Kaum ein anderes Spritzmittel hat in den letzten Jahren so viele Debatten ausgelöst wie das Pflanzenschutzmittel Glyphosat. Das Organophosphat ist seit den 1970er Jahren das weltweit am häufigsten eingesetzte Unkrautvernichtungsmittel, in Deutschland werden rund ein Drittel aller Felder mit Glyphosat behandelt. Erst vor kurzem ergab eine Studie, dass Glyphosat heute das weltweit am meisten eingesetzte Herbizid ist – seit seiner Einführung wurden 8,6 Milliarden Kilogramm dieses Mittels auf Feldern versprüht. In Deutschland werden Studien zufolge pro Jahr mehr als 5.000 Tonnen Glyphosat auf Äckern ausgebracht.

Eingesetzt wird das Herbizid bei Getreide, Mais und Raps, aber auch gegen Unkräuter im Weinbau und in Obstanlagen. Glyphosat steckt zudem in vielen Unkrautvernichtern, die in privaten Gärten, öffentlichen Parkanlagen oder auf Bahngelände zum Einsatz kommen. Weil das Glyphosat unspezifisch das Pflanzenwachstum hemmt, wird es meist unmittelbar nach der Aussaat der Nutzpflanzen ausgebracht. In einigen Ländern wurden Nutzpflanzensorten inzwischen genetisch mit einem „Schutzgen“ gegen dieses Pestizid ausgestattet, so dass diese Felder auch nach Austreiben des Getreides mit Glyphosat gespritzt werden können.

Krebserregend – oder doch nicht?

Lange galt Glyphosat als unbedenklich für Mensch und Tier. Doch 2015 kam die internationale Krebsforschungs-Agentur (IARC) der Weltgesundheitsbehörde WHO nach Auswertungen von Studien unter anderem an Ratten zu einem ganz anderen Schluss: Die Forscher stuften Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“ ein – und ordneten das Herbizid damit sogar in die zweithöchste der fünf WHO-Kategorien für Krebsrisiken ein.

Seither gibt es hitzige Debatten darüber, wie schädlich das Herbizid nun wirklich ist. Denn: Die Zulassung für Glyphosat in der EU läuft Ende 2017 aus. Die EU-Kommission muss nun entscheiden, ob sie die Zulassung für weitere zehn Jahre verlängert – und unter welchen Bedingungen. Im Vorfeld dieser Entscheidung hatte bereits die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ihrerseits die Studien geprüft und kam entgegen der WHO zum Ergebnis: Glyphosat sei „wahrscheinlich nicht krebserregend“. Bei korrekter Dosierung gebe es keine ausreichenden Hinweise für eine solche Schadwirkung.

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Die Entscheidung der ECHA

Am Mittwoch hat nun die zweite große EU-Behörde, die Europäische Chemikalienbehörde ECHA, ebenfalls ihre Bewertung abgegeben. Entgegen der Hoffnung vieler Umweltschützer stuft die ECHA das Glyphosat „nur“ als schwer augenschädigend und langfristig gewässergefährdend und giftig für Wasserorganismen ein. Dies jedoch sind Klassifikationen, die ohnehin schon seit Jahren für das Herbizid gelten.

Eine Toxizität für Organe oder eine krebserregende und mutagene Wirkung sieht die Chemikalienbehörde jedoch ausdrücklich nicht. Damit schließt sie sich dem Urteil der EU-Lebensmittelbehörde EFSA an du widerspricht der Einschätzung der WHO. Basis für die Entscheidung waren sowohl die zu Glyphosat veröffentlichten wissenschaftlichen Studien als auch Unterlagen und Tests der Glyphosat-Hersteller, wie die Behörde betont.

Reaktionen und Konsequenzen

Während Glyphosat-Hersteller die Entscheidung der ECHA begrüßen, sind Umweltschutzorganisationen enttäuscht. Sie kritisieren die Bewertung der ECHA als einseitig und bemängeln, dass die weitverbreitete Belastung durch das Mittel nicht berücksichtigt wurde. „Glyphosat ist allgegenwärtig. Menschen und Umwelt sind heute einer Dauerbelastung ausgesetzt“, betont Heike Moldenhauer vom BUND. Einer Studie der Organisation zufolge hatten 70 Prozent der im Jahr 2013 in Deutschland getesteten sowie 44 Prozent der europaweit untersuchten Personen Glyphosat im Urin.

Nach Ansicht des BUND ist daher auch die aktuelle Klassifikation „keine Generalabsolution für Glyphosat“, so Moldenhauer. „Die EU-Kommission ist dem Vorsorgeprinzip verpflichtet, sie muss den Schutz von Mensch und Umwelt vor den Profitinteressen der Pestizidhersteller sicherstellen“, so die Pestizid-Expertin. Denn abgesehen von den potenziellen Folgen für die menschliche Gesundheit beeinträchtigt das Glyphosat auch die Artenvielfalt der Agrarlandschaft: „Als Totalherbizid vernichtet Glyphosat die Nahrungspflanzen von Schmetterlingen, Bienen und Vögeln, es tötet alles Grün und zerstört die Lebensräume von wichtigen Nützlingen“, so Moldenhauer.

Doch die Chance für eine Nicht-Verlängerung von Glyphosat in der EU stehen mit der aktuellen Entscheidung der ECHA schlecht. Nachdem beide zuständigen EU-Behörden ihre Bewertung abgegeben haben, müssen nun die EU-Kommission und die Mitgliedsländer bis Ende des Jahres die endgültige Entscheidung darüber fällen, ob Glyphosat für weitere 15 Jahre in der EU zugelassen wird oder nicht.

Quellen: ECHA, EFSA, WHO, BUND

© natur.de – Nadja Podbregar
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Wissenschaftslexikon

♦ Ma|kro|be|fehl  〈m. 1; IT〉 Kurzform für die Gesamtheit mehrerer Befehle, die sich beim Programmieren häufig wiederholen

♦ Die Buchstabenfolge ma|kr… kann in Fremdwörtern auch mak|r… getrennt werden.

Stern|schne|cke  〈f. 19; Zool.〉 mariner Hinterkiemer ohne Schalen: Doridacea

Faux|bour|don  〈[foburd] m. 6; Mus.; 15. Jh.〉 einfach kontrapunktische Notation auf der Grundlage zweier Akkorde [frz., ”falscher Bordun“]

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