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Windkraft soll Fledermäuse mehr schonen

Bundesamt für Naturschutz veröffentlicht Empfehlungen für Schutzmaßnahmen

Windkraft soll Fledermäuse mehr schonen
Fledermaus
Kleinabendsegler im Flug (Foto: Klaus Echle)
Tödliche Konkurrenz: Windkraftanlagen sind wichtig für den Ausbau erneuerbarer Energien, aber werden für Fledermäuse oft zur tödlichen Falle. Nun gibt es offizielle Empfehlungen dazu, wie Kollisionen und der Verlust von Lebensraum für Fledermäuse vermieden werden können.

Jedes Jahr sterben hunderttausende von Fledermäusen in Europa und den USA durch Kollisionen mit den rotierenden Flügeln von Windanlagen. Vor allem waldbewohnende Arten geraten bei der nächtlichen Jagd in die Rotoren, wandernde Fledermausarten wie der Große Abendsegler (Nyctalus noctula) sterben auf ihrem Zug in die Winterquartiere. Biologen machen schon seit längerem auf diese Gefahr aufmerksam. Immerhin sind alle in Deutschland vorkommenden Fledermausarten geschützt – sterben aber dennoch massenweise an den Windanlagen.

Das Problem: Lange waren Waldgebiete und Waldränder als Standorte für Windräder tabu. Doch der fortschreitende Ausbau der Windkraft lässt unbewaldete, siedlungsferne Standorte knapp werden. Außerdem sind gerade in Süddeutschland ausgerechnet die windigsten und damit lohnendsten Hügellagen dicht bewaldet. Von den 26.000 an Land installierten Windrädern stehen daher trotz Naturschutzbestimmungen inzwischen 4,5 Prozent im Wald, wie das Bundesamt für Naturschutz (BfN) berichtet.

Mehr Voruntersuchungen und Tabuzonen

Um künftig Todesfälle von Fledermäusen an Windrädern zu minimieren, hat das Bundesamt jetzt offizielle Empfehlungen herausgegeben, die künftig beim Bau und Betrieb von Windkraftanlagen beachtet werden sollen. Einer der Punkte: Voruntersuchungen dazu, welche Fledermäuse an einem Standort vorkommen und wie sie ihren Lebensraum nutzen, müssen intensiviert werden. „Nur so lässt sich ermitteln, welche Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen gezielt eingesetzt werden können“, heißt es im BfN-Statement.

Bestimmte Gebiete sollen zudem komplett als Standorte für Windräder ausgeschlossen werden. -dazu gehören alte Laub- und Mischwälder, deren Bestand älter ist als 100 Jahre. Auch naturnahe Nadelwälder, die als Fledermausquartiere dienen oder großes Quartierpotenzial besitzen, sollen künftig für Windanlagen tabu sein. Das Bundesamt für Naturschutz empfiehlt zudem bei Wäldern, in denen Fledermäuse leben, einen Mindestabstand von mindestens 200 Metern. Bei Windkraftanlagen im Wald muss die Rotoruntergrenze mindestens 50 Meter über dem Kronendach liegen.

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Abschalten bei wenig Wind

Das Bundesamt nennt aber auch ausdrücklich Maßnahmen, mit denen Windanlagenbetreiber Kollisionen im laufenden Betrieb bereits bestehender Windräder vermeiden können und sollen. So müssen von Frühjahr bis Herbst die Windräder während der Nacht und in den Abendstunden bei bestimmten Wetterbedingungen abgeschaltet werden. Dies ist bei Temperaturen über zehn Grad und Windgeschwindigkeiten von weniger als sechs Metern pro Sekunde der Fall.

Der Grund: Biologische Studien zeigen, dass die dämmerungs- und nachtaktiven Fledermäuse bei mildem Wetter und wenig Wind vermehrt auf Insektenjagd gehen. Sie geraten dann besonders häufig in die Rotoren der Windkraftanlagen. Das soll durch die gezielte Abschaltung während der Gefahrenzeiten vermieden werden. Weil die Windräder bei schwachem Wind ohnehin nur wenig Strom produzieren, hält sich der Ertragsverlust für die Betreiber dabei in Grenzen: Mit entsprechenden Abschaltalgorithmen lag Studien zufolge der Verlust bei 2,1 Prozent des Jahresertrags, so das BfN.

„Diese Kriterien können berücksichtigt werden, ohne dass dadurch die energiepolitischen Ausbauziele gefährdet sind“, betont das Bundesamt für Naturschutz. „Nur so ist ein naturverträglicher Ausbau der Windenergie möglich“, ergänzt BfN-Präsidentin Beate Jessel.

Quelle: Bundesamt für Naturschutz

© natur.de – Nadja Podbregar
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