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Zutraulicher Wolf soll vergrämt werden

Wolf in Niedersachsen erfordert Maßnahmen

Zutraulicher Wolf soll vergrämt werden
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Wolf auf dem Truppenübungsplatz Munster Nord (Foto: Jürgen Borris)
Er soll sich wiederholt Menschen auf bis zu zwei Meter genähert haben: Obwohl sich der Wolf aus Niedersachsen dabei nicht aggressiv verhielt, seien jetzt Maßnahmen erforderlich, heißt es bei der zuständigen Behörde. Der NABU spricht sich dafür aus, dem Wolf nun gezielt wieder Scheu einzuflößen.

„Bei allen Aktivitäten zum Wolfsmanagement steht die Sicherheit der Menschen im Mittelpunkt“, betont Almut Kottwitz, Staatssekretärin im Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz. In einer Pressemitteilung bezieht sie sich dabei auf die aktuellen Meldungen über einen Wolf im östlichen Niedersachsen, der sich Berichten zufolge immer wieder Menschen auf kurze Distanz genähert hat. Panik ist allerdings keinesfalls angesagt, denn das Tier zeigte sich stets friedlich. Dennoch handelt es sich um ein unnatürlich zutrauliches Verhalten, das zu Problemen führen könnte. Das Ministerium prüft nun, welche Maßnahmen angebracht sind – auch von einer möglichen „Entnahme“ des Tieres ist die Rede.

Dem Wolf wieder Grenzen klarmachen

In die Diskussion schaltet sich nun der Naturschutzbund Deutschland (NABU) ein. Sollten sich die geschilderten Ereignisse tatsächlich so zugetragen haben, sind aus Sicht der Naturschutzorganisation die Kriterien für eine sogenannte Vergrämung des Tieres erfüllt. Dabei soll dem zutraulichen Wolf beispielsweise durch den Beschuss mit Gummischrot oder anderen nicht tödlichen Geschossen, wieder Scheu vor dem Menschen eingeflöst werden. „In speziellen Einzelfällen wie bei einem Wolf, der sich wiederholt Menschen annähert, ist eine deutliche Reaktion erforderlich. Konkrete Maßnahmen, wie die kontrollierte Vergrämung durch fachkundige Personen, sind in einem solchen Fall angebracht“, sagt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Dennoch dürfe der strenge Artenschutz des Wolfes nicht aus den Augen verloren werden, betont Miller: „Der NABU wird die Maßnahmen, die gegen den Wolf ergriffen werden, auf artenschutzrechtliche Gültigkeit prüfen – um zu gewährleisten, dass alles Mögliche getan wurde, um den Wolf am Leben zu lassen“, so Miller. Der Wolf, bei dem es sich um ein männliches Tier aus dem Munsteraner Rudel handelt, ist im vergangenen Sommer bereits mit einem Senderhalsband ausgestattet worden. Sein Aufenthaltsort kann somit leicht festgestellt werden, um ihn zu beobachten und Maßnahmen durchzuführen.

Kein Grund zur Angst

Generell sollte immer wieder betont werden, dass Wölfe normalerweise keine Gefährdung für den Menschen darstellen. Der böse Wolf ist eine Märchenfigur, die keinen realen Hintergrund besitzt. In den vergangenen 15 Jahren, seitdem es wieder Wölfe in Deutschland gibt, ist es zu keinem Angriff gekommen. Seit 2007 liegen zudem von Experten erarbeitete Empfehlungen vor, wie das Verhalten von Wölfen zu bewerten ist und welche Handlungsempfehlungen sich daraus ergeben.

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„Das Verhalten einzelner Wölfe steht nicht stellvertretend für alle Tiere der Population“, betont NABU-Wolfsexperte Markus Bathen. Äußere Einflüsse, wie zum Beispiel die Fütterung durch Menschen, können ihm zufolge dazu führen, dass sich einzelne Tiere weniger scheu verhalten. In diesen Fällen sieht der NABU das Wolfsmanagement der Bundesländer in der Pflicht, die Überwachung der Wölfe zu verstärken und gegebenenfalls einzugreifen. Dem NABU zufolge scheint bei dem Wolf in Niedersachsen klar, was zu tun ist: „Nach unserer Interpretation der vorliegenden Empfehlungen sind die Verhaltenskriterien, die eine Vergrämung nicht nur rechtfertigen, sondern notwendig machen, in diesem Fall gegeben“, so Miller.

Quellen: NABU , Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

© natur.de – Martin Vieweg
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